Damit seien sie einer zusätzlichen, vermeidbaren Gefahr ausgesetzt. Zudem sei zu prüfen, ob die rechtlichen Grundlagen, namentlich die Zuständigkeiten und Kompetenzen, eingehalten worden seien. Schliesslich sei nach Überprüfung der Massnahme eine allfällige nachträgliche Aufhebung der Tempo-30-Zone nach einem Jahr einzuplanen.