1. Das TBA OIK III erliess am 2. Juni 2017 eine Verkehrsbeschränkungsverfügung, mit der es eine Tempo-30-Zone anordnete für die Kantonsstrasse Nr. 6 Biel – Bern, Streckenabschnitt E.________strasse in Lyss zwischen den Einmündungen F.________- und G.________strasse beim H.________platz. Die Behörde begründete die Tempobeschränkung mit der Erhöhung der Verkehrssicherheit und des Schutzbedürfnisses namentlich für den Langsamverkehr sowie mit der Verstetigung des Verkehrs. Das TBA OIK III liess die Verfügung im Anzeiger Aarberg vom 9. Juni 2017 und im Amtsblatt des Kantons Bern vom 14. Juni 2017 publizieren.