Ergebnis kommen und die Bewilligung verweigern können. Diese Frage braucht aber nicht abschliessend geklärt zu werden. Eine Weiterführung des Betriebs konnte unter den gegebenen Umständen jedenfalls nicht mehr bewilligt werden. Die Beschwerde erweist sich insoweit als unbegründet und wird abgewiesen. 3. Anordnungen für die Betriebsschliessung