Die wiederholten Verstösse gegen die Baubewilligung, die abfallrechtliche Betriebsbewilligung und gegen die Meldepflicht nach VeVa sowie die weiteren Vorkommnisse (Verstoss gegen die Ausländergesetzgebung und der Arbeitsunfall) führten zu Strafanzeigen gegen den Betriebsführer bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau.19 Die dokumentierten Ereignisse sind sowohl von ihrer Häufigkeit als auch von ihrer Schwere derart einzustufen, dass das Gesuch um Erneuerung der abfallrechtlichen Betriebsbewilligung nicht positiv beurteilt werden kann.