3.4 Ausserhalb der Halle ist jegliches Waschen von Fahrzeugen, Maschinen, Geräten usw. sowie das Lagern und der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nicht zulässig. Zudem dürfen keine Unfall- Pannenfahrzeuge sowie Altfahrzeuge, Fahrzeugteile, ausgediente Sachen, Altmetalle, Mulden oder andere Materialien abgestellt werden. Gestattet ist lediglich das Parkieren immatrikulierter Fahrzeuge."