e) Aus den vorhandenen Unterlagen ergibt sich folgendes: Der Betrieb der damaligen «D.________», Vorgängerin der Beschwerdeführerin (mit gleichem Betriebsführer) wurde mit Bauentscheid der Baukommission Herzogenbuchsee vom 19. Juli 2013 unter Auflagen bewilligt.6 Bestandteil der Baubewilligung ist unter anderem der Amtsbericht Wasser und Abfall des AWA vom 20. Juni 2013.7 Demzufolge gilt für den Betrieb folgende Auflage: "Ziff. 3.4 Ausserhalb der Halle ist jegliches Waschen von Fahrzeugen, Maschinen, Geräten usw. sowie das Lagern und der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nicht zulässig.