betreffen vorab die Nichteinhaltung der Auflage der baupolizeilichen Bewilligung (Verstoss gegen das Verbot, die Aussenflächen der Halle als Lager zu nutzen), die Nichteinhaltung der abfallrechtlichen Betriebsbewilligung (Entgegennahme nicht bewilligter Abfälle bzw. Sonderabfälle) und den wiederholten Verstoss gegen die gemäss Betriebsbewilligung und VeVa geltende Meldepflicht über Art und Menge der entsorgten Abfälle. Diese Beanstandungen führten teilweise zu Strafanzeigen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau wegen Verstössen gegen die Umweltschutz-, Gewässerschutz- und Abfallgesetzgebung. Ferner wurden den Betrieb betreffend weitere