2. Die Beschwerdeführer reichten am 2. Mai 2017 bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) Beschwerde gegen diese Wiederherstellungsverfügung vom 26. April 2017 ein. Sie beantragen sinngemäss die Aufhebung der Wiederherstellungsverfügung. Es sei auf die angeordnete Wiederherstellungsmassnahme beim namenlosen Gewässer zu verzichten und stattdessen das G.________ auf der identischen Länge offenzulegen.