Beide lehnten die Eindolung ab und verneinten deren Bewilligungsfähigkeit. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 26. April 2017 forderte das TBA OIK IV die Beschwerdeführer auf, bis 30. September 2017 die Rohrleitungen in Absprache mit der Schwellenkorporation aus dem Boden zu entfernen und das Bachbett in seinem ursprünglichen Verlauf wieder mit einer Natursohle zu versehen. Sämtliche Auflagen in den beiden Amtsberichten Fischerei und Naturschutz seien dabei zu befolgen. Gleichzeitig wies es auf die Möglichkeit eines nachträglichen Gesuchs hin und drohte die Ersatzvornahme bei Nichtbefolgung an.