Gelegenheit, sich freiwillig zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands zu verpflichten. Die Beschwerdeführer verzichteten sowohl auf eine schriftliche Stellungnahme als auch auf die freiwillige Wiederherstellung. Daraufhin holte das Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis IV (TBA OIK IV) beim Fischereiinspektorat sowie bei der Abteilung Naturförderung des LANAT Amtsberichte ein. Beide lehnten die Eindolung ab und verneinten deren Bewilligungsfähigkeit.