1. Die Beschwerdeführer sind Grundeigentümer der Parzelle Röthenbach im Emmental Grundbuchblatt Nr. C.________. Sie bewirtschaften auf den Parzellen Nrn. D.________ und C.________ einen Landwirtschaftsbetrieb. Über die Parzelle Nr. C.________ fliesst ein namenloser Zufluss zum Röthenbach. Das Fischereiinspektorat des Amts für Landwirtschaft und Natur (LANAT) machte die Gemeinde mit Schreiben vom 7. September 2015 darauf aufmerksam, dass ein Abschnitt dieses Baches ohne Bewilligung eingedolt worden sei. Die Gemeinde führte daraufhin am 21. Juni 2016 einen Augenschein durch. Die Beschwerdeführer blieben diesem fern.