Der Leitfaden Förderprogramm 2017 sieht bei einer EBF von 100 m2 oder grösser einen Förderbetrag von Fr. 6'000.– vor. Vorliegend ging das AUE von einer Energiebezugsfläche von 290 m2 aus und gewährte einen Förderbeitrag von Fr. 6'000.–. Inwieweit darin eine Rechtsverletzung oder Ermessensüberschreitung erblickt werden kann, ist nicht ersichtlich und wird von den Beschwerdeführenden zu Recht auch nicht vorgebracht.