Gleiches gilt für den Förderbeitrag, den das AUE für das neue Wärmeverteilsystem (Fussbodenheizung und Radiatoren) gewährte. Aus den Plänen für die Fussbodenheizung geht hervor, dass ein Wärmeverteilsystem eingebaut wird, mit dem gleichzeitig beide Gebäudeteile beheizt werden. Es bestehen gemeinsame Steig- und Anschlussleitungen sowie gemeinsame Fussbodenheizungsverteiler für beide Gebäudeteile.12 Die Bemessungsgrundlage für die Beitragshöhe für neue Wärmeverteilsysteme ist die EBF. Der Leitfaden Förderprogramm 2017 sieht bei einer EBF von 100 m2 oder grösser einen Förderbetrag von Fr. 6'000.– vor.