Die Berechnung zeigt, dass darin die EBF beider Gebäudeteile (E.________strasse 16 und 18) mitberücksichtigt wurden. Der Leitfaden Förderprogramm 2017 sieht für bestehende Heizungen mit einer Leistung von 20 kW oder kleiner einen Pauschalbeitrag von Fr. 6'000.– vor.11 Die Beschwerdeführenden bringen nichts vor, was gegen diese Praxis des AUE spricht. Das Gegenteil ist der Fall: Die Praxis des AUE gewährleistet eine praktikable und rechtsgleiche Konkretisierung der Regelung von Art. 58 Abs. 1 Bst. b KEnG. Das AUE hat für den Ersatz der bestehenden Elektroheizung durch 10 Vgl. unter Bedingungen und Auflagen auf S. 10 des Leitfadens vom 1. Januar 2017 "Förderprogramm Kanton