Unerheblich für die Bemessung der Finanzhilfen ist die Anzahl der Erdsonden, die gebohrt werden müssen. Auch nicht von Belang ist, dass die Gebäudeteile vorher mit einzelnen Elektroheizmatten oder Elektroradiatoren beheizt wurden. Für die Berechnung der Beitragshöhe ist nach der Praxis des AUE alleine die Leistung der bestehenden Heizung massgebend, wobei diese mit maximal 50 W/m2 Energiebezugsfläche (EBF) berechnet werden darf. Vorliegend ging das AUE von einer bestehenden Heizleistung von rund 15 kW aus (max. 50 W/m2 x 295 m2 EBF ≈ 15 kW). Die Berechnung zeigt, dass darin die EBF beider Gebäudeteile (E.________strasse 16 und 18) mitberücksichtigt wurden.