6. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte beim AUE die Vorakten ein. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Verfahren zu äussern. Auf die Eingaben und Rechtsschriften der Verfahrensbeteiligten wird, soweit für den Entscheid relevant, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen