4. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden mit Eingabe vom 1. Mai 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen sowohl für den Hausteil E.________strasse 16 wie auch für den Hausteil E.________strasse 18 die Zusprechung eines Förderbeitrags von je Fr. 12'000.–, d.h. gesamthaft einen Förderbeitrag von Fr. 24'000.–. Sie stellen sich auf den Standpunkt, es handle sich um je zwei separate Gebäude, in denen die Wärmeerzeugung und die Wärmeverteilung saniert würden. Sie wünschen zudem die Beantwortung der an das AUE gestellten Frage, ob die energietechnische Sanierung der Kellerdecken in beiden Gebäuden förderberechtigt sei.