Diese Voraussetzung erfüllen die Beschwerdeführenden nicht: Es ist aktenkundig, dass die Beschwerdeführenden mit der Offerte der C.________ AG vom 6. April 2016 für die Erdsonden-Wärmepumpe über alle nötigen Dokumente und Angaben verfügten.13 Spätestens ab diesem Zeitpunkt bestand kein Hindernis mehr, beim AUE ein vollständiges Fördergesuch einzureichen. Die 30-tägige Frist zur Wiedereinsetzung der verwirkten Frist begann somit ab diesem Zeitpunkt, d.h. anfangs April 2016, zu laufen und endete anfangs Mai 2016. Das Fördergesuch der Beschwerdeführenden ging nach den Akten jedoch erst am 7. Juni 2016, also über einen Monat zu spät, beim AUE ein.14