Die Beschwerdeführenden haben auch eine ausgedruckte Internetseite vom 26. Juli 2015 zu den Akten gelegt. Diese zeigt, dass sie vor dem Heizungsbrand im November 2015 Kenntnis vom kantonalen Förderprogramm hatten und dieses bei der Wahl des neuen Heizsystems mitberücksichtigten. Unerwartet wurde die Elektroheizung der Beschwerdeführenden jedoch durch einen Brand zerstört. Dieser zwang sie, Sofortmassnahmen zu ergreifen, namentlich die alte Heizung zu demontieren sowie eine Notheizung zu installieren, damit sie das Gebäude in einem gebrauchstauglichen Zustand weiter bewohnen konnten. Die veränderte Situation zwang die Beschwerdeführenden