b) Sinn und Zweck der Förderung ist es, auf das zukünftige Verhalten von Beitragsempfängern einzuwirken. Dabei soll die Förderung den Beitragsempfänger zu einem Verhalten veranlassen, das sich ohne Fördermassnahme nicht – oder nicht im selben Ausmass – realisieren würde. Es reicht damit nicht, dass der Empfänger der förderwürdigen Massnahme nachlebt. Vielmehr soll die Beitragszusicherung das vom Beitragsempfänger erwünschte Verhalten, namentlich den Einsatz erneuerbarer Energien oder die effiziente Energienutzung im Gebäudebereich, erst ermöglichen oder zumindest auslösen (sog. ex ante-Subvention).