3. Mit Verfügung vom 27. Juli 2016 wies das AUE das Beitragsgesuch (EDV-Nr. 26056) der Beschwerdeführenden ab. Diesen Entscheid begründete es damit, dass nicht finanzielle Anreize der kantonalen Förderung, sondern der Brandfall Anlass für den Ersatz der Elektrospeicherheizung gegeben habe. Dies sei nicht Sinn und Zweck der Förderung. Es bestehe daher keine Fördermöglichkeit.