Ein Brand habe die Elektrospeicherheizung im November 2015 jedoch unerwartet vorher zerstört. Zum Erhalt des Gebäudes seien im Rahmen von Sofortmassnahmen, die die Gebäudeversicherung gefordert habe, die zerstörte Heizung demontiert und eine Notheizung installiert worden. Nach einer sorgfältigen Situationsanalyse und auf der Grundlage des GEAK (Gebäudeenergieausweis der Kantone) hätten sie das Fördergesuch anfangs Juni 2016 zum frühestmöglichen Zeitpunkt eingereicht. Mit den übrigen Arbeiten hätten sie erst nach Einreichung des Fördergesuches begonnen.