2016. Das AUE teilte den Beschwerdeführenden mit Schreiben vom 8. Juni 2016 mit, die Bedingungen für die Ausrichtung von Förderbeiträgen seien nicht erfüllt. Mit dem Projekt sei bereits begonnen worden. Gleichzeitig schickte es den Beschwerdeführenden die Gesuchsunterlagen zurück. Es gab ihnen die Möglichkeit, das Gesuch innert 30 Tagen wieder einzureichen, wenn neue Gründe zu einer anderen Beurteilung der Sachlage führen sollten.