2. Die Verfahrenskosten von Fr. 800.– werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - A.________, eingeschrieben - Amt für Wasser und Abfall (AWA), Rechtsdienst, im Haus BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION Die Direktorin