Die Beschwerdeführerin hat die Parzelle Nr. B.________ im Jahr 1998 erworben. Das Areal der ehemaligen D.________ wurde bis 1990 als Treibstofflager genutzt. 1968 ereignete sich ein tödlicher Unfall, weil Benzin im Grundwasser explodierte. Seit Mitte der 1960er Jahre wurden daher laufend Untersuchungen durchgeführt, insbesondere zwischen 1990 und 1996. 1996 wurde bereits eine erste Teilsanierung durchgeführt. Die Belastung der Liegenschaft war im Zeitpunkt, als die Beschwerdeführerin die Liegenschaft erwarb, bekannt oder hätte mit geringem Aufwand in Erfahrung gebracht werden können.