a) Auf dem südlichen Teil des Standorts Nr. C.________ (Parzelle Nr. B.________) betrieb die Firma D.________ zwischen 1907 und 1990 eine Mineralölhandlung. Auf dem Areal wurden daher grosse Mengen flüssiger Brenn- und Treibstoffe gelagert und umgeschlagen. Bei Bauarbeiten im Jahr 1965 wurde festgestellt, dass der Untergrund und das Grundwasser mit Öl verschmutzt waren. In der Folge wurden verschiedene Untersuchungen durchgeführt.5 Seit 1998 steht die Parzelle Nr. B.________ im Eigentum der Beschwerdeführerin.