2. Die Verfahrenskosten von Fr. 2'000.– werden den Beschwerdeführerinnen je zur Hälfte, ausmachend Fr. 1'000.–, zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt C.________, eingeschrieben - Amt für Wasser und Abfall (AWA), Rechtsdienst, im Haus