Verhaltensstörer ist nur, wer die Belastung durch sein unmittelbares Verhalten bewirkt hat. Die natürliche Kausalität des Verhaltens reicht dagegen allein nicht aus.47 Der Kurzschluss in einem der abgestellten Fahrzeuge war zwar natürlich kausal für den Brand, nicht aber für die Belastung durch Ammonium und Nitrit. Diese ist auf die mangelhaften Brandschutzmassnahmen und die unzulässig grosse Menge gelagerter Düngemittel zurückzuführen, wofür allein die D.________ & Cie. die Verantwortung trägt. Die 46 Vollzugshilfe BAFU 47 Vollzugshilfe BAFU RA Nr. 140/2015/81 19