e) Neben der starken Belastung mit Ammonium und Nitrit wurde bei sämtlichen Messstellen eine deutlich erhöhte Mineralisation (Chlorid, Nitrat, Sulfat) gemessen. Einzige Ausnahme bildet die Messstelle KB3 in der Verdachtsfläche 1. Die AltlV legt für diese Stoffe keine Konzentrationswerte fest. Hingegen legt die GSchV37 Anforderungen für die Beurteilung der Wasserqualität fest (Anhang 2 GSchV). Die auf dem Standort gemessenen Werte übersteigen die Anforderungen gemäss GSchV durchgehend um ein Vielfaches.38 Die technische Untersuchung Phase 2 stuft das dadurch entstehende Gefährdungspotential für das Schutzgut Grundwasser als mittel ein.39