alle darin gelagerten Waren zerstört hatte, war aber auf die völlig ungenügenden Brandschutzmassnahmen zurückzuführen. Dies lag in der Verantwortung der D.________ & Cie. als Betreiberin der Halle. Ob und wieviel ammonium- und nitrithaltiges Löschwasser tatsächlich in den Untergrund gelangt ist, lässt sich nicht mit Sicherheit feststellen. Dies ist allerdings ohnehin nur für die Messstellen KB6 und KB7, die sich im Abstrom dieses Gebäudes befinden, von Bedeutung. Die erhöhten Ammonium- und Nitritwerte an den anderen Messstellen können jedenfalls nicht mit dem Brand der Halle 22 erklärt werden.