e) Die Beschwerdeführerinnen rügen, die historische Untersuchung und die technische Untersuchung Phase 1 seien von der Beschwerdeführerin 2 in Auftrag gegeben und bezahlt worden. Die entsprechenden Kosten seien nicht in die Kostenverteilungsverfügung miteinzubeziehen. 27 VGE 100.2009.220, E. 2.3.6 28 Beatrice Wagner Pfeiffer, Umweltrecht, Zürich/St. Gallen 2013, N 733, mit weiteren Hinweisen RA Nr. 140/2015/81 11