Die historische Untersuchung und die technische Untersuchung Phase 1 wurden von der Beschwerdeführerin 2 in Auftrag gegeben. Gemäss Angaben des AWA wurden den Beschwerdeführerinnen sämtliche Rechnungen für die technische Untersuchung Phase 2 zugestellt.25 Es gibt keinen Grund, daran zu zweifeln. Obschon die Beschwerdeführerinnen damit Kenntnis sämtlicher Kosten für die Untersuchungsmassnahmen haben, begründen sie ihre Rüge nicht weiter. Sie begründen insbesondere nicht, inwiefern die Kosten oder die verrechneten Ansätze zu hoch sein sollen. Auf die pauschale, unsubstantierte Rüge wird nicht eingetreten (Art. 67 i.V.m. 32 Abs. 2 VRPG).