Standorts auszugehen sei, die einer genaueren Abklärung bedürfe.23 Die technische Untersuchung Phase 1 habe sich auf die Entnahme von Proben aus bestehenden Brunnen beschränkt. Diese hätten nicht alle relevanten Bereiche des Standorts abdecken können 21 Pierre Tschannen, Kommentar zum Umweltschutzgesetz, 2. Aufl., Art. 32d N. 38 ff. 22 VGE 100.2009.220 vom 20. Mai 2010 23 VGE 100.2009.220, E. 2.3.3 RA Nr. 140/2015/81 9