Es wurde empfohlen, in einem ersten Schritt eine allgemeine Grundwasseruntersuchung durchzuführen (Phase 1) und in einem zweiten Schritt die vorgefundenen Verschmutzungen näher zu lokalisieren und zu beurteilen (Phase 2). Die Beschwerdeführerin 2 gab daraufhin eine erste Untersuchung zur Analyse des Grundwassers in Auftrag (Untersuchungsberichte vom 2. Februar und 30. Mai 2007). Sie liess ausserdem Abklärungen im Bereich von Gebäude Nr. 50 durchführen.