Vorliegend wurde im Rahmen der historischen Untersuchung festgelegt, wo sich aufgrund der Nutzungen des Standorts umweltrechtliche Verdachtsmomente ergeben, die im Rahmen der technischen Untersuchung genauer abgeklärt werden müssen. Es wurde empfohlen, in einem ersten Schritt eine allgemeine Grundwasseruntersuchung durchzuführen (Phase 1) und in einem zweiten Schritt die vorgefundenen Verschmutzungen näher zu lokalisieren und zu beurteilen (Phase 2).