Bei Verdachtsfläche 3 handelt es sich um die Halle 22. Während des Betriebs der Textilwerke wurde sie zur Lagerung von Farbstoffen und Lösungsmitteln für die Garnfärberei genutzt (Stückgutlager). Aufgrund dieser Nutzung ist mit einer Belastung durch Lösungsmittel und weiteren Chemikalien zu rechnen.20 Nach Stilllegung der Textilwerke wurde die Halle 22 von verschiedenen Mietern als Lager genutzt. Die Beschwerdeführerin 2 lagerte grosse Mengen an Dünger. Anlässlich eines Grossbrandes im Jahr 2000 wurde die Halle zerstört. Durch den Brand, der einen Grossteil des Düngerlagers der Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin 2 zerstörte, sei mit Tensiden und Ammonium zu rechnen.