AltlV und in den Anhängen zur AltlV geregelt. Ein belasteter Standort ist hinsichtlich des Schutzes des Grundwassers unter anderem dann sanierungsbedürftig, wenn "bei Grundwasser ausserhalb des Gewässerschutzbereichs Au im Abstrombereich unmittelbar beim Standort die Konzentration von Stoffen, die vom Standort stammen, das Zweifache eines Konzentrationswerts nach Anhang 1 überschreitet“ (Art. 9 Abs. 2 Bst. c AltlV).