Abschliessend wird festgehalten, dass sich aus dem langjährigen Betrieb und der Verwendung umweltgefährdender Stoffe zumindest der Verdacht auf eine Verunreinigung des Grundwassers ergibt. Es sei daher eine allgemeine Grundwasseruntersuchung durchzuführen. Würden Verschmutzungen festgestellt, so müssten diese in einem zweiten Schritt näher lokalisiert und beurteilt werden.14