damit zur Beurteilung der Beschwerde zuständig. Die Beschwerdeführerinnen sind als Adressatinnen der Verfügung vom 15. März 2012 beschwert und damit zur Beschwerdeführung legitimiert. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Sanierung des D.________-Areals