Mit dem Entscheid über die Sanierung einer Strasse wird das zulässige Mass an Lärmbelastung, welches die Anlage in ihrer Umgebung verursachen darf, festgelegt. Sollte dieses Mass an Immissionen in der Zukunft überschritten werden, so stellt dies eine Abweichung von der bewilligten Nutzung der Anlage dar.17 In diesem Fall wird die Angelegenheit neu beurteilt werden müssen. Gegebenenfalls werden dann an den vom Lärm betroffenen Gebäuden Schallschutzmassnahmen auf Kosten des Anlageinhabers durchgeführt werden müssen.18