Im vorliegenden Fall bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Prognose der Lärmbelastung für das Jahr 2030 zu tief wäre, zumal sich das angenommene jährliche Verkehrswachstum im für Strassenlärm-Sanierungsprojekte üblichen Rahmen von 1 bis 2 % bewegt. Zudem ist zu berücksichtigen, dass es sich bei dem für die Beschreibung der Lärmbelastung verwendeten Schallintensitätspegel, der in Dezibel (dB) angegeben wird, nicht um ein lineares, sondern um ein logarithmisches Mass handelt. Eine Differenz von 1 oder 2 dB(A) ist deshalb gross.14 Erfahrungsgemäss entspricht eine Zunahme des Strassenverkehrs um rund 25 % einer Erhöhung des Strassenverkehrslärms um bloss 1 dB(A).15