Diese beruht auf den bisherigen Erfahrungswerten beim betroffenen Strassenzug. Es liegt in der Natur der Sache, dass Prognosen mit Unsicherheiten verbunden sind. Das ist aber hinzunehmen, solange sich die getroffenen Annahmen nicht als unbrauchbar erweisen und es daher an der vom Gesetz geforderten vollständigen Sachverhaltsabklärung fehlt. Weitere Abklärungen oder Gutachten vermögen kaum je neue gesicherte Aufschlüsse zu bieten. Insofern entziehen sich Prognosen weitgehend der Kritik, falls sie sich nicht im Laufe des Verfahrens als offensichtlich und erheblich unrichtig