a) Der Beschwerdeführer beantragt, dass Schallschutzfenster auf Kosten des Strasseneigentümers einzubauen oder die Kosten dafür zurückzuerstatten sind. Der ermittelte Wert der zukünftigen Lärmbelastung liege nur sehr knapp unter dem Grenzwert für Schallschutzfenster. Aufgrund der erwarteten markanten Verkehrszunahme, würden die Fenstergrenzwerte erreicht sein.