Trotz lärmmindernder Massnahmen werden 151 Liegenschaften mit Grenzwertüberschreitungen verbleiben. In seinem Fachbericht vom 4. Juli 2011 stimmte der Fachausschuss Lärm den dafür beantragten Erleichterungen von der Sanierungspflicht zu, unter anderem mit der Auflage, dass dies den betroffenen Grundeigentümern zu eröffnen sei. RA Nr. 140/2015/80 2