a) Der Beschwerdeführer beantragt die Finanzierung der Sanierung von Türen und Fenstern im näheren Bereich der Kantonsstrasse (total acht Fenster und zwei Türen). Es sei befremdend, dass es nicht für eine Fenstersanierung, aber für eine wesentlich kostspieligere Lärmschutzwand gereicht hätte.