Seine Messwerte seien Istwerte und nicht Schätzungen. Danach würde die Lärmbelastungsspitze des Schwerverkehrs schon heute den Pegel von 72 dB im Inneren der strassenseitigen Räume bzw. von 86 dB bei offenem Fenster überschreiten. Diese Lärmbelastung bestehe morgens und abends jeweils circa zwei Stunden konstant. Während der Hauptverkehrszeiten sei das Schlafen nur mit Ohrenstöpseln möglich. Auch wenn das Tiefbauamt von Gesetzes wegen dazu legitimiert, Schätzungen als Tatsachen zu interpretieren, sei eine solche Berechnung eine reine Hypothese und kein wissenschaftliches Beweismittel.