Zudem wäre es wenig sinnvoll, die Höchstgeschwindigkeit allein auf der Kantonsstrasse zu beschränken, nicht aber auf den Zubringerstrassen. Solange in Walkringen keine Tempo 30-Zone besteht, ist die Beschränkung der Geschwindigkeit nur auf der Kantonsstrasse nicht sachgerecht. Bei den Strassenumgestaltungen nach dem sogenannten "Berner Modell" handelt es sich nicht um Lärmsanierungs-, sondern um Verkehrssanierungsprojekte.12