Dieser Wert nimmt allerdings bei allen bisher untersuchten Belägen sehr rasch ab. Bereits fünf Jahre nach dem Einbau erfüllt die Hälfte der Beläge die minimal geforderte Pegelreduktion von 1 dB(A) nicht mehr.9 Der Einbau eines neuen, lärmmindernden Belags führt somit höchstens kurzfristig zu einer Verbesserung. Der Belagsflick vor der Liegenschaft des Beschwerdeführers stammt von einem Wasserrohrleitungsbruch. Die Gemeinde als Leitungseigentümerin und Adressatin der Verfügung vom 8. Oktober 2013 betreffend die Benützung der Kantonsstrasse für Leitungsanlagen ist verpflichtet, für den fachgerechten Einbau des Deckbelags zu sorgen.