Auf Kantonsstrassen würden Geschwindigkeitsreduktionen aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und der Funktion der Strasse im übergeordneten Strassennetz geprüft. Seien die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt und eine Temporeduktion aufgrund des Strassenbildes (Strassenquerschnitt, Gestaltung, Geometrie, Bebauung, Topografie usw.) sinnvoll, könne eine Geschwindigkeitsreduktion in Betracht gezogen werden. Vor der Festlegung von abweichenden Höchstgeschwindigkeiten müsse durch ein Gutachten abgeklärt werden, ob die Massnahme nötig, zweckmässig und verhältnismässig sei.