c) Strassenlärm lässt sich vor allem durch Geschwindigkeitsbegrenzungen, den Einbau von lärmarmen Strassenbelägen, den Einsatz leiser Reifen sowie durch eine angepasste Fahrweise an der Quelle reduzieren. Im Rahmen des vorliegenden Sanierungsprojekts wurden Massnahmen zur Emissionsbegrenzung an der Quelle geprüft. Im Ergebnis wurde sowohl auf den Einbau eines lärmmindernden Belages als auch auf Geschwindigkeitsreduktionen verzichtet. Der OIK II führt dazu aus, der Strassenzustand sei im Jahr 2014 erhoben worden.